Buttler-Klose-Stiftung

Spenden an die Stiftung

Spenden an die Buttler-Klose-Stiftung werden für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt.
Eine Ausnahme bilden Spenden, die ausdrücklich zur Stärkung des Grundkapitals der Stiftung verwendet werden sollen und deshalb den Vermerk "Zustiftung" enthalten.

Die Buttler-Klose-Stiftung ist vom Finanzamt Tübingen als gemeinnützig anerkannt worden.
Für Spenden können deshalb steuerabzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen erstellt werden.
Dazu ist die Angabe der Anschrift in der Überweisung oder in einer separaten email (info@buttler-klose-stiftung.org) erforderlich.

Spenden können überwiesen werden an
Buttler-Klose-Stiftung
IBAN: DE72 6039 1310 0474 4880 04
BIC: GENODES1VBH