Die Buttler-Klose-Stiftung kann gemeinnützige Projekte unterstützen, wenn sie einen der in der Satzung genannten Zwecke verfolgt.
Die satzungsgemäßen Zwecke sind:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Religion
- Förderung der Bildung und Erziehung
- Förderung der Kunst und Kultur
Die Förderung kann erfolgen durch die Weitergabe von finanziellen Mitteln an öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Stiftungen und Vereine.
Eine direkte Förderung ist auch durch Stipendien möglich (Studium, Praktikum usw.).
In besonderen Fällen kann auch Hilfe in persönlichen Notlagen gewährt werden (§53 Abgabenordnung).
Kontakt: info@buttler-klose-stiftung.org